Veränderungen an Denkmalen

Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals, die den Bestand, die überlieferte, das heißt gewachsene Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen kann, muss mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden und bedarf einer denkmalbehördlichen Bewilligung.

Das Bundesdenkmalamt entscheidet über meinen Veränderungsantrag und prüft, ob die geplanten Maßnahmen denkmalverträglich sind. Um Verzögerungen und unnötige Kosten für Planungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Bundesdenkmalamt in Verbindung zu setzen. Die zuständigen Sachbearbeiter:innen besprechen und erörtern mit den Antragstellenden Möglichkeiten und Lösungen für eine denkmalverträgliche Umsetzung des Vorhabens.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landeskonservatorat oder die Fachabteilung

Der schriftliche Antrag auf Veränderung sollte auf jeden Fall folgende Informationen enthalten:

  • Objektadresse
  • Name, Adresse und Kontaktdaten des:der Antragsteller:in bzw. dessen:deren Vertreter:in und gegebenenfalls der Eigentümer:innen
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme(n)
  • Begründung der geplanten Maßnahme(n)
  • Angaben zu den angeschlossenen Unterlagen
  • allenfalls Angaben zu den bereits eingeholten bzw. erteilten Genehmigungen

Zur denkmalfachlichen Beurteilung der beantragten Veränderung können technische und administrative Unterlagen notwendig sein. Art, Inhalt und Umfang der notwendigen Unterlagen hängen vom jeweiligen Projekt ab und können im Vorhinein mit dem Bundesdenkmalamt abgeklärt werden. Mängel im Antrag, z.B. bei fehlenden Unterlagen, führen zu einem Verbesserungsauftrag an den:die Antragsteller:in bzw. dessen:deren Vertreter:in.

Mögliche Unterlagen:

  • Technische Unterlagen
    Untersuchungsbericht/Gutachten, Bestandspläne, Raumbuch, Einreichplan Bundesdenkmalamt, Einreichplan Baubehörde, Projektbeschreibung, Maßnahmenliste (Veränderungsverfahren - Maßnahmen), Maßnahmenkonzept, Projektraumbuch, Skizze/Fotomontage/Visualisierung, Sonstiges
     
  • Administrative Unterlagen
    Vollmacht der Antragstellerin : des Antragstellers, Grundbuchauszug, Sonstiges

Genauere Informationen zu den Unterlagen sind unter Veränderungsverfahren – Erläuterungen nachzulesen.

Hinweis Planparie:

Bei postalischem Antrag sind an die in Wien ansässigen Abteilungen (Landeskonservatorate für Wien und Burgenland bzw. Abteilung für Spezialmaterien) zwei bzw. an die nicht in Wien ansässigen Abteilungen drei Planparien zu übermitteln.

Bei digitalem Antrag (per E-Mail oder Online-Formular) ist zur Langzeitarchivierung zusätzlich die postalische Übermittlung einer Planparie in Papier erforderlich (ab A3-Format).

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landeskonservatorat oder die Fachabteilung

Weiterführende Informationen

Fast jedes Denkmal ist im Lauf seiner Geschichte mehrfach verändert worden. Manchmal haben diese Veränderungen die Bedeutung des Baues noch gesteigert, meist handelt es sich um ganz normale Anpassungen an veränderte Lebens-, Wohn- oder Arbeitsbedingungen. Denkmalschutz bedeutet keine Umwandlung des Objekts in ein Museum. Veränderungen sind auch nach einer Unterschutzstellung möglich. Das Bundesdenkmalamt hat dabei darauf zu achten, dass diese unter Berücksichtigung der Denkmaleigenschaften umgesetzt werden.

Um Kosten für Planungen zu vermeiden, die mit dem Denkmalschutz nicht in Einklang zu bringen sind, ist es am besten, sich frühzeitig mit dem Bundesdenkmalamt in Verbindung zu setzen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landeskonservatorat oder die Fachabteilung. Der/die zuständige Sachbearbeiter:in besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und erörtern Möglichkeiten und Lösungen, die den Richtlinien der Denkmalpflege entsprechen.

Kein Haus ist ganz gleich wie das andere. Unterschiedliche Entstehungszeiten, unterschiedliche Stile, unterschiedliche Bautechniken und Baumaterialien bewirken auch unterschiedliche Bewertungen, so dass jedes Objekt ganz für sich betrachtet werden muss.

Holzfenster stehen mit dem Charakter und Typus eines historisch wertvollen Gebäudes im Einklang. Es ist nicht möglich mit Kunststofffenstern eine Fensterkonstruktion auszuführen, die historischen Gebäuden entspricht.

Umweltschutz ist auch ein Anliegen des Bundesdenkmalamt. Beide Interessen – Umweltschutz und Denkmalschutz – sollen miteinander in Einklang gebracht werden. Das Bundesdenkmalamt ist immer bemüht, Lösungen zu suchen, durch die das Denkmal in seinem Bestand und in seiner Erscheinung nicht beeinträchtigt wird, wie zum Beispiel von Solaranlagen an Positionen, die von öffentlichen Standorten aus nicht einsehbar sind.