Forschung
Erforschung und Erhaltung als Grundmaxime der Denkmalpflege!
Die Einheit von Erforschung und Erhaltung bildet eine Grundmaxime der österreichischen Denkmalpflege seit der Gründung der „k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“ im Jahre 1850.
Der Dokumentations- und Zeugniswert der Denkmale als Bezugsrahmen für die geschichtliche, künstlerische oder kulturelle Bedeutung ist ohne wissenschaftliche Forschung nicht zu begründen. Inventarisation und Dokumentation bilden die Basis für die Aufgabe der Unterschutzstellung, die dem Bundesdenkmalamt gesetzlich übertragen ist.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundesdenkmalamt gehört auch die Beurteilung aller Maßnahmen am Denkmal in Bezug auf die jeweiligen Denkmalwerte. Hierbei geht es um die konservatorischen, technologischen oder naturwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Handeln in der Denkmalpflege. Der hohe Spezialisierungsgrad und die große Komplexität von denkmalpflegerischen Maßnahmen erfordern fundierte wissenschaftliche Grundlagen, die vom Bundesdenkmalamt erarbeitet und bereitgestellt werden.
Diese Forschungstätigkeit ist interdisziplinär und das Bundesdenkmalamt kooperiert mit wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland. Die Transformierung der denkmalpflegerischen Projektthemen in die Praxis und die Sicherung des wissenschaftlichen Ertrags aus den Projekten erfolgt durch interne und externe Weiterbildungsveranstaltungen, Fachgespräche, Ausstellungen und Publikationen des Bundesdenkmalamtes. Die Forschungsthemen werden auch in wissenschaftlichen Tagungen behandelt, die vom Bundesdenkmalamt veranstaltet und anschließend publiziert werden.