Förderungen und Spenden

Förderung – Unterstützung zur Pflege und Erhaltung Ihres Denkmals!

Das Bundesdenkmalamt kann Förderungen für Restaurierungsarbeiten, Voruntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege gewähren.

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass das Objekt unter Denkmalschutz steht. Die Höhe der Förderung wird für jedes Objekt individuell geprüft und hängt unter anderem von der Art der Arbeiten, den konkreten Kosten, der wirtschaftlichen Situation der Denkmaleigentümer:innen, einer etwaigen Gefährdung des Denkmals sowie von den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln ab.

Unter Förderung – Ansuchen und Abrechnung finden Sie alle Informationen und Materialien zum Ansuchen um Förderung und deren Abrechnung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung!

Ihre Spende für Denkmalschutz und Denkmalpflege!

Mit Ihrer Spende kann das Bundesdenkmalmt viel bewegen. Jede Spende hilft dabei, große und kleine Restaurierungsmaßnahmen an Objekten durchzuführen und diese weiter in die Zukunft zu bringen. Damit helfen Sie nicht nur die Denkmale zu erhalten, sondern auch den Menschen, die in den Denkmalen leben, diese weiter zu bewohnen und zu bewirtschaften. Zudem werden denkmalpflegerische Maßnahmen zumeist von regionalen und traditionellen Handwerksbetrieben durchgeführt.

Unter Spenden finden Sie alle Informationen zum Thema Spenden, unsere laufenden Spendenaktionen für konkrete Denkmale in ganz Österreich und die Möglichkeit eine eigene Spendenaktion zu eröffnen.

Spenden an das Bundesdenkmalamt sind steuerlich absetzbar!

Sanierungsscheck

Informationen zum Sanierungsscheck finden Sie hier.