Geschichte der Denkmalpflege in Österreich

Die Entwicklung des staatlichen Denkmalschutzes von 1850 bis heute.

Urkunde
"Allerhöchste Entschließung" zur Einrichtung der „K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“

1850: Einrichtung der k.k. Central-Commission

Die Vorläuferorganisation des Bundesdenkmalamts hat ihre Wurzeln am Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Am Silvestertag 1850 unterschrieb Kaiser Franz Joseph I. eine „Allerhöchste Entschließung“ zur Einrichtung der „k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“.

1853 nahm die Zentralkommission ihre Tätigkeit auf, neben Ministerialbeamten des k.k. Ministeriums für Handel und Gewerbe waren auch Wissenschafter und Künstler (1855 etwa die Dichter Adalbert Stifter und Hermann Rollet) in dieser ersten Denkmalpflege-Organisation Österreichs als ehrenamtliche Mitglieder tätig. Die bescheidene gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit bildeten Verordnungen und Hofkanzleidekrete der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1859 wurde die Kommission dem k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht unterstellt.

1873 wurde das Aufgabengebiet der Zentralkommission beträchtlich erweitert und sie wurde in drei Sektionen aufgeteilt: Archive, Kunstdenkmäler und Archäologie. Ab diesem Jahr verfügte die Zentralkommission über ein eigenes Budget zur Förderung von Restaurierungen. Bis 1918 gelang es jedoch nicht, einen Schutz für Kulturgüter vor einer Ausfuhr oder ein Denkmalschutzgesetz durchzusetzen.

Portrat
Univ.-Prof. Dr.phil. Alois Riegl (1858-1905)
Porträt
Univ.-Prof. Dr.phil. Max Dvořák (1874-1921)

Alois Riegl und Max Dvořák

Eine der wichtigsten Persönlichkeiten der österreichischen Denkmalpflege war Alois Riegl (1858–1905), Universitätsprofessor und erster Generalkonservator der Zentralkommission. Der Mitbegründer der Wiener Schule der Kunstgeschichte erörterte in seiner Einleitung „Wesen und Entstehung des modernen Denkmalkultes“ zum Gesetzesentwurf von 1903 methodische Grundfragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ein umfangreicher Katalog von Wertkategorien gibt Aufschluss über Wesen und Bedeutung von Denkmalen, sowie die Gründe für das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung. Diese erkenntnistheoretische Pionierleistung Riegls fand internationale Anerkennung, die auch heute noch weitgehend besteht.

Ähnliche Wertschätzung erlangte auch der von Max Dvořák (1874–1921) erstellte „Katechismus der Denkmalpflege“ (1916/18), der, ausgehend von Riegls theoretischem Ansatz und im Aufbau wesentlich von Erzherzog Franz Ferdinand beeinflusst, an konkreten Beispielen und (negativen) Gegenbeispielen Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege veranschaulicht.

Staatsdenkmalamt

1910 übernahm Franz Ferdinand das Protektorat über die in „k.k. Zentralkommission für Denkmalpflege“ umbenannte Institution. 1911 wurde schrittweise ein so genanntes Staatsdenkmalamt innerhalb der Zentralkommission eingerichtet, das im Wesentlichen die Aufgaben des heutigen Bundesdenkmalamtes – freilich ohne legistische Grundlage – wahrnahm. Gleichzeitig wurde ein kunsthistorisches Institut geschaffen, das mit der Erfassung des Denkmalbestandes, der Grundlagenforschung und der Publikation von großen Inventarwerken, wie den Kunsttopographien und später den Dehio Handbüchern, betraut war.

Bundesdenkmalamt, Ausfuhrverbotsgesetz 1918 und Denkmalschutzgesetz 1923

Die Erste Republik übernahm das in der Zentralkommission bestehende „Staatsdenkmalamt“, aus dem mit Inkrafttreten der Bundes-Verfassung 1920 das „Bundesdenkmalamt“ hervorging. Die Bundes-Verfassung verankerte Denkmalschutz als Kompetenz des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung und schuf im Kern die bis heute geltenden Rechtsgrundlagen.: Bereits im Dezember 1918, weniger als einen Monat nach der Ausrufung der Republik, trat ein gesetzliches Ausfuhrverbot für Kulturgüter in Kraft, und im Jahr 1923 wurde die Stammfassung des heute noch bestehende Denkmalschutzgesetz beschlossen. Mit diesen beiden Gesetzen wurde aus der beratenden Kommission der Monarchie eine handelnde Bundesbehörde der Republik.

Ständestaat und Zweiter Weltkrieg

Die politischen Umwälzungen im folgenden Jahrzehnt führten auch im Bundesdenkmalamt zu einschneidenden Veränderungen. In den Jahren der Dollfuß/Schuschnigg-Diktatur erfuhr es organisatorisch und wirtschaftlich eine klare Abwertung und wurde 1934 durch eine „Zentralstelle für Denkmalschutz im Bundesministerium für Unterricht“ ersetzt.

In der Zeit des Nationalsozialismus gingen nach 1938 die Funktionen der Landeskonservatoren an so genannte Gaukonservatoren über. Das 1940 gegründete „Institut für Denkmalpflege“ unterstand als Fachstelle dem Berliner Wissenschaftsministerium. Leiter des neuen Instituts wurde Herbert Seiberl, langjähriger NS-Sympathisant und NSDAP-Mitglied. Das Institut, wie die Denkmalpflege überhaupt, zog wirtschaftlichen und fachlichen Nutzen aus der Situation 1938–45, die freilich von Verfolgungen und Beschlagnahmungen insbesondere jüdischen (Kunst-)Besitzes geprägt war.

Wiederaufbau

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Bundesdenkmalamt wieder eingerichtet und hatte wesentlichen Anteil an den großen Aufgaben des Wiederaufbaus. Das Bundesdenkmalamt war auch maßgeblich beteiligt an den Rückführungen aus den Depots der im Zweiten Weltkrieg verlagerten Kunstwerke, unter denen sich zahlreiche Werke des NS-Kunstraubs befanden. Otto Demus, der 1946 aus dem Exil zurückkehrte und Präsident des Bundesdenkmalamtes wurde, und der ebenfalls aus dem Exil zurückgekehrte Otto Benesch, Direktor der Albertina, spielten allerdings eine wesentliche Rolle bei der Vermengung von Rückstellungen entzogener Kunstsammlungen, der Bewilligung der Ausfuhr und der Widmung von Kunstwerken an die Bundesmuseen. Erst das Kunstrückgabegesetz von 1998 führte zu einer Aufarbeitung dieser Vorgänge.

Die Behörde heute

Das Bundesdenkmalamt erwarb sich in den folgenden Jahrzehnten einen internationalen Ruf unter anderem durch die Mitwirkung an der für die Denkmalpflege wegweisenden Charta von Venedig 1964. Bedeutend waren in diesem Zusammenhang auch die zentralen Fachabteilungen, die Grundlagenforschung betrieben, Pilotarbeiten für die Praxis der Denkmalpflege erstellten und im ganzen Bundesgebiet die nun erweiterte Auffassung des Denkmalbegriffs umsetzten.

Als Denkmale wurden nun zunehmend auch weniger spektakuläre Zeugen der Wirtschafts-, Sozial- oder Technikgeschichte gesehen und die Qualität von Baugruppen in ihrem Zusammenhang erkannt. Folgerichtig wurde in einer Gesetzesnovelle 1978 erstmals der Begriff des „Ensembles“ eingeführt.

Durch eine Novelle im Jahr 1999 wurde unter anderem das Ausfuhrverbotsgesetz in das Denkmalschutzgesetz integriert und die Festlegung der geschützten Bauten im öffentlichen Eigentum durch Verordnungen und die Schaffung eines Denkmalverzeichnisses vorgesehen. Durch eine Verfassungsbestimmung wurde die Zuständigkeit des Bundes für 56 in einer Anlage zum Gesetz genannten Gartenanlagen geschaffen.

Das Bundesdenkmalamt hat mit seiner Vorgängerorganisation eine mehr als 150-jährige Geschichte und ist eine der ältesten staatlichen Denkmalpflegeinstitutionen der Welt. Das hier in topographisch geordneten Akten und zahlreichen Publikationen angesammelte und stets aktualisierte Fachwissen, wird nun in einem mehrstufigen Programm digitalisiert und Denkmaleigentümer:innen, Wissenschafter:innen und Studierenden sowie interessierten Laien zur Verfügung gestellt.

Aktuelle Informationen zur Arbeit des Bundesdenkmalamtes finden Sie unter anderem im Magazin „Denkmal heute“, in der Reihe „Wiederhergestellt“ bzw. „Wiederherzustellen“, auf unserer Website sowie auf Facebook und Instagram. Wissenschaftliche Beiträge veröffentlichen wir in der Österreichischen Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege (ÖZKD), in einer Studienreihe sowie in Fundberichten.