Verhaltensrichtlinie des Bundesdenkmalamtes
Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst
Im Bundesdenkmalamt wurde im Jahr 2017 eine Verhaltensrichtlinie in Geltung gesetzt, die die für alle Bediensteten des Bundesdenkmalamtes zentralen Grundsätze und Regelungen auf dem Gebiet Integrität und Korruptionsprävention enthält.
Die Verhaltensrichtlinie des Bundesenkmalamtes versteht sich als Bekenntnis des Bundesdenkmalamtes zu einer umfassenden und konsequenten Korruptionsprävention und verfolgt das Ziel der Sicherung regelkonformen Verhaltens.
Nach dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) fungiert für den überwiegenden Teil der Dienststellen der Bundesverwaltung die Leiterin oder der Leiter der Bundesdisziplinarbehörde als interne Meldestelle:
Meldestelle für Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) finden sich weiterführende Informationen zum Thema Korruptionsprävention und Integrität (einschließlich Links zu Meldestellen).
Hier kann vor allem auch der ressort- und gebietskörperschaftsübergreifende Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst „Die VerANTWORTung liegt bei mir – EINE FRAGE DER ETHIK“ abgerufen werden, der zusammen mit der amtsspezifischen Verhaltensrichtlinie die für das Bundesdenkmalamt und seine Bediensteten grundlegenden Vorgaben im Bereich der Korruptionsprävention abbildet.