Veränderungen an Denkmalen
Steht ein Objekt unter Denkmalschutz, ist gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz für jede Veränderung, die dessen Bestand (Substanz), überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen kann, eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes einzuholen. Als Veränderung zählen somit alle Arten von Umbauten und Restaurierungen, aber auch bereits kleine Eingriffe in den Bestand und/oder die Erscheinung.
Hier finden Sie Informationen und Materialien zur Denkmalveränderung und dem Bewilligungsantrag. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Veränderung sind unter „Weiterführende Informationen“ verlinkt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter:innen der jeweils zuständigen Landeskonservatorate und der Abteilung für Spezialmaterien zur Verfügung.
Welche Veränderungen möglich sind, ist bei jedem Denkmal individuell zu prüfen. Es ist daher sinnvoll, bereits an einem möglichst frühen Zeitpunkt in der Planung Kontakt mit dem zuständigen Landeskonservatorat bzw. der Abteilung für Spezialmaterien aufzunehmen.
Als Grundlage für die Planung und die behördliche Entscheidung können unterschiedliche Methoden der Bestandsaufnahme notwendig sein (z.B. Bauaufnahme, archäologische, konservatorisch-restauratorische, bauhistorische und/oder bautechnische Untersuchungen). Auch Voruntersuchungen können unter die Bewilligungspflicht fallen.
Hinweis: Die Bewilligung des Bundesdenkmalamtes für eine Veränderung ist unabhängig von Genehmigungen nach anderen Rechtsgebieten (z.B. Bau- und Gewerbevorschriften) einzuholen. Sind für eine Veränderung mehrere Bewilligungen erforderlich, kann die Veränderung erst durchgeführt werden, wenn alle Bewilligungen vorliegen.
Ein Veränderungsverfahren wird auf Antrag gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz vom Bundesdenkmalamt geführt. Der Antrag ist schriftlich, in Form eines frei formulierten Schreibens oder mittels Antragsformular einzubringen. Für den Antrag fallen keine Gebühren an. Empfänger des Antrags ist das jeweils zuständige Landeskonservatorat bzw. die Abteilung für Spezialmaterien. Anträge können per Online-Formular, per E-Mail oder postalisch eingebracht werden.
Die Antragsformulare (Online-Formular und PDF-Formular) finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Online-Formular eine elektronische Signatur (ID-Austria) benötigen.
Der schriftliche Antrag auf Veränderung sollte auf jeden Fall folgende Informationen enthalten:
- Objektadresse
- Name, Adresse und Kontaktdaten des:der Antragsteller:in bzw. dessen:deren Vertreter:in und gegebenenfalls der Eigentümer:innen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme(n)
- Begründung der geplanten Maßnahme(n)
- Angaben zu den angeschlossenen Unterlagen
- allenfalls Angaben zu den bereits eingeholten bzw. erteilten Genehmigungen
Zur denkmalfachlichen Beurteilung der beantragten Veränderung können technische und administrative Unterlagen notwendig sein. Art, Inhalt und Umfang der notwendigen Unterlagen hängen vom jeweiligen Projekt ab und können im Vorhinein mit dem Bundesdenkmalamt abgeklärt werden. Mängel im Antrag, z.B. bei fehlenden Unterlagen, führen zu einem Verbesserungsauftrag an den:die Antragsteller:in bzw. dessen:deren Vertreter:in.
Mögliche Unterlagen:
- Technische Unterlagen
Untersuchungsbericht/Gutachten, Bestandspläne, Raumbuch, Einreichplan Bundesdenkmalamt, Einreichplan Baubehörde, Projektbeschreibung, Maßnahmenliste (Veränderungsverfahren - Maßnahmen), Maßnahmenkonzept, Projektraumbuch, Skizze/Fotomontage/Visualisierung, Sonstiges
- Administrative Unterlagen
Vollmacht der Antragstellerin : des Antragstellers, Grundbuchauszug, Sonstiges
Genauere Informationen zu den Unterlagen sind unter Veränderungsverfahren – Erläuterungen nachzulesen.
Hinweis Planparie:
Bei postalischem Antrag sind an die in Wien ansässigen Abteilungen (Landeskonservatorate für Wien und Burgenland bzw. Abteilung für Spezialmaterien) zwei bzw. an die nicht in Wien ansässigen Abteilungen drei Planparien zu übermitteln.
Bei digitalem Antrag (per E-Mail oder Online-Formular) ist zur Langzeitarchivierung zusätzlich die postalische Übermittlung einer Planparie in Papier erforderlich (ab A3-Format).
Der Bescheid des Bundesdenkmalamtes kann dem Antrag zur Gänze oder teilweise stattgeben bzw. diesen abweisen. Darüber hinaus können darin Auflagen sowie Bestimmungen zu Detailmaßnahmen festgelegt sein.
Eine Bewilligung erlischt, wenn von ihr nicht innerhalb von drei Jahren tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Verlängerungen können bis zu insgesamt zwei Jahren gewährt werden. Danach ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Weiterführende Informationen
- Formulare - Veränderungsverfahren Formulare - Veränderungsverfahren
- Förderungen und Spenden Förderungen und Spenden
- Leitfaden Denkmalpflegeplan (PDF, 298,6 kB)
- Standards, Leitfäden, Richtlinien Standards, Leitfäden, Richtlinien
- Infoblatt Nr. 3: Solarenergie und Denkmalschutz (PDF, 697,8 kB)
- Häufige Fragen Häufige Fragen
- Gesetze und Verordnungen Gesetze und Verordnungen