Denkmalbeirat

Beim Bundesdenkmalamt ist gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz der Denkmalbeirat eingerichtet. Er berät den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und das Bundesdenkmalamt in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

Die Mitglieder des Denkmalbeirates werden vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Der Denkmalbeirat trifft sich einmal im Jahr im Plenum und arbeitet zumeist in Ausschüssen, die die Vorsitzende einsetzt. Die Mitglieder können auch einzeln zur Beratung oder Begutachtung herangezogen werden. Der Denkmalbeirat ist gemäß § 5 Absatz 5 Denkmalschutzgesetz jedenfalls vor der Bewilligung der Zerstörung eines unbeweglichen Denkmals zu hören, er kann Wahrnehmungsberichte zu Fragen des Denkmalschutzes abgeben.

Dem Beirat gehören derzeit 54 Mitglieder aus allen Bundesländern an. Sie decken für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz wichtige Fachgebiete vor allem in den Geistes-, Natur-, Technik- und Wirtschaftswissenschaften ab.

Vizekanzler Mag. Werner Kogler bestellte mit 1. Jänner 2022 Univ.-Prof.in Dipl.-Biol.in Dr.in Katja Sterflinger zur Vorsitzenden und Architekt Hofrat i.R. Dipl.-Ing. Dr.techn. Johannes Sima zu ihrem Stellvertreter.

Rechtliche Grundlagen

Gesetze und Verordnungen