UNESCO Welterbe
1972 wurde mit der Welterbekonvention das bedeutendste internationale Instrument zum Schutz der einzigartigen Kultur- und Naturschätze dieser Welt durch die UNESCO verabschiedet.
Am 18. Dezember 1992 ratifizierte die Republik Österreich das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. In Kraft trat es für Österreich drei Monate später, am 18. März 1993. Mit der Unterzeichnung verpflichtete sich Österreich, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert zu schützen und zu erhalten und im Rahmen des Übereinkommens internationale Hilfe und Unterstützung zu leisten.
Einrichtung der Geschäftsstelle für das Welterbe
Beim Bundesdenkmalamt ist per 1. September 2024 die Geschäftsstelle für das Welterbe gemäß § 13a Abs. 2 DMSG eingerichtet und verfolgt nachstehende Ziele:
1. Allgemeine Ziele
Weiterentwicklung des aktiven und strukturierten innerösterreichischen Austausches zwischen und mit den bestehenden Einrichtungen, wie insbesondere
- der Österreichische Welterbestättenkonferenz,
- der Welterbestättenmanager:innen,
- sowie relevanter Stakeholder (z.B. Gebietskörperschaften, Zivilgesellschaft, ÖUK, …)
2. Besondere Ziele
- Verankerung der Ziele der Welterbekonvention in den Verfahren des Bundesdenkmalamts
- Verankerung der Ziele der Welterbekonvention in allen relevanten Behörden möglichst in Verfahren und den Planungsinstrumenten der Gebietskörperschaften (zB Flächenwidmung, Raumordnung)
- Entwicklung einer abgestuften Praxis für den Einsatz von Heritage Impact Assessments (lokal – national – international) in Abstimmung mit den Welterbestätten und basierend auf dem Leitfaden für Heritage Impact Assessments für kulturelles Welterbe
- Entwicklung von Förderprogrammen gemäß § 13b Z 3 Denkmalschutzgesetz,
- Schrittweise Erstellung von Denkmalpflegeplänen in den Welterbestätten / in bestimmten Teilbereichen
- Ausbau der Denkmaldatenbank HERIS, Herstellung eines niederschwelligen öffentlichen Zugangs zu den Daten und Austausch der georeferenzierten Daten mit den Raumordnungs-/Flächenwidmungsinstrumenten
- Schwerpunkt in der Inventarisation von den OUV prägenden Architekturformen, Erstellung von Kulturgutinventaren
- Evaluierung des Denkmalbestandes in den Welterbestätten und definieren von Schwerpunkten bei Unterschutzstellungen
- Sonstige Koordination und/ oder Durchführung von Fach- und Informationsveranstaltungen, wissenschaftlichen Projekten in Kooperation mit dem BMKÖS und der ÖUK unter Einbindung der Zivilgesellschaft
3. Organisation
Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden ab 1. September 2024 durch die Fachdirektorin in Absprache mit dem Präsidenten und dem BMKÖS wahrgenommen, die sich dazu insbesondere der Abteilungen für Architektur, für Denkmalforschung und für Archäologie sowie gesondert zugeteilter Personal- und Budgetressourcen bedient.