Spenden

Sie wollen die Denkmalpflege in Österreich aktiv unterstützen?

Sie können eine allgemeine Spende an das Bundesdenkmalamt leisten, die zur Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen verwendet wird oder ein bestimmtes Denkmalprojekt im Rahmen einer Spendenaktion mit Ihrer Spende unterstützen. 

Spendenkonto: Bundesdenkmalamt 1010 Wien
IBAN: AT07 0100 0000 0503 1050

Spenden können mittels Zahlschein oder Online-Überweisung an das Spendenkonto des Bundedenkmalamtes überwiesen werden. Unter „Verwendungszweck“ können Sie den Aktionscode einer Spendenaktion eintragen. Wenn Sie keinen Verwendungszweck eintragen, wird Ihre Spende dem allgemeinen Spendenzweck zugeführt.

Spenden an das Bundesdenkmalamt sind steuerlich absetzbar!

Das Einkommensteuergesetz 1988 sieht das Bundesdenkmalamt als spendenbegünstigte Einrichtung vor. Auf Grund der gesetzlichen Grundlage besteht für das Bundesdenkmalamt keine eigene Registrierungsnummer in der Liste für spendenbegünstigte Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen. Es wird sowohl selbstständig wie unselbstständig tätigen Personen ermöglicht, die Spende steuerlich abzusetzen.

Auf Grund einer Novellierung des Einkommensteuergesetzes von 2016 kommt es zum automatischen Datenaustausch zwischen dem Bundesdenkmalamt und dem Bundesministerium für Finanzen, d.h. die Jahressumme der Spenden einer Privatperson wird bis spätestens Februar des nächsten Jahres an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Der Betrag wird automatisch als Sonderausgabe im Zuge des Steuerausgleichs berücksichtigt. Sie können diese Eintragung dann nicht mehr selbst vornehmen.

Sollten Sie diese Übermittlung nicht wünschen, dann geben Sie uns dies bitte bekannt: spenden@bda.gv.at
oder postalisch: Bundesdenkmalamt, Referat Förderungsmanagement (Vergabe / Abrechnung), Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien

Sie können mittels Formular um die Einrichtung einer Spendenaktion ansuchen.

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Sachbearbeiter:innen des Referats Fördermanagement gerne weiter: spenden@bda.gv.at

Weitere Ansprechpartner für die Einrichtung einer Spendenaktion sind:

  • Einkommensteuergesetz § 4a und § 18 i.d.g.F.
  • Einkommensteuer-Richtlinien 2000 i.d.g.F.
  • Sonderausgaben – Datenübermittlungsverordnung 2016