Förderung - Ansuchen und Abrechnung
Hier finden Sie Informationen über die Möglichkeiten einer Förderung bzw. wie dabei vorzugehen ist. Bei weiteren Fragen zu Ablauf und Formularen helfen Ihnen unsere Sachbearbeiter:innen des Referates Förderungsmanagement gerne weiter.
Förderansuchen
Als Förderwerber:innen kommen natürliche und juristische Personen in Frage, die die förderwürdige Leistung wirtschaftlich tragen. Das sind insbesondere:
- Eigentümer:innen von Denkmalen
- Rechtlich übergeordnete Einrichtungen der Eigentümer:innen
- Personen, die die Leistung rechtmäßig durchführen lassen
- Personen, die sonstige Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes erbringen
Für das Ansuchen um Förderung steht Ihnen ein elektronisches Förderformular zur Verfügung:
Bei diesem Formular ist keine Unterschrift notwendig.
Nach erfolgter positiver Prüfung Ihres Ansuchens durch das Bundesdenkmalamt bekommen Sie einen konkreten Fördervertrag zugeschickt. Dieser ist dann unterschrieben an das Bundesdenkmalamt zu retournieren.
Förderabrechnung
Für die Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung Ihrer Förderung steht das elektronische Formular zur Förderabrechnung zur Verfügung.
Bitte halten Sie folgende Daten und Unterlagen zur Förderabrechnung bereit:
- AFS-Nummer Ihres Förderansuchens
- Höhe der gewährten Förderung
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (elektronisch)
Nach Eingabe der AFS-Nummer im Abrechnungsformular, erhalten Sie eine Transaktionsnummer (TAN). Die TAN ist ein Einmalkennwort und wird an Ihre E-Mail-Adresse versendet.
Hinweis: Für Ansuchen die vor dem 1. Juni 2021 gestellt wurden, ist das PDF-Formular Zahlungsmäßiger Nachweis zur Förderabrechnung zu verwenden.
Über die Verwendung der Fördermittel ist ein finanzieller Nachweis (zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen. Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit geförderten Leistungen zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen.
Der Förderabrechnung ist grundsätzlich auch ein Tätigkeitsnachweis (Sachbericht, Projektbericht, Restaurierbericht etc.) beizulegen.