Förderung - Ansuchen und Abrechnung

Hier finden Sie Informationen über die Möglichkeiten einer Förderung bzw. wie dabei vorzugehen ist. Bei weiteren Fragen zu Ablauf und Formularen helfen Ihnen unsere Sachbearbeiter:innen des Referates Förderungsmanagement gerne weiter.

Förderansuchen

Das Bundesdenkmalamt kann Förderungen für Restaurierungsarbeiten, Voruntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege gewähren. Gerne beraten Sie unsere Sachbearbeiter:innen in den Landeskonservatoraten über die Fördermöglichkeit bei Ihrem Projekt.

Als Förderwerber:innen kommen natürliche und juristische Personen in Frage, die die förderwürdige Leistung wirtschaftlich tragen. Das sind insbesondere:

  • Eigentümer:innen von Denkmalen
  • Rechtlich übergeordnete Einrichtungen der Eigentümer:innen
  • Personen, die die Leistung rechtmäßig durchführen lassen
  • Personen, die sonstige Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes erbringen

Für das Ansuchen um Förderung steht Ihnen ein elektronisches Förderformular zur Verfügung:

Förderansuchen

Bei diesem Formular ist keine Unterschrift notwendig.

Nach erfolgter positiver Prüfung Ihres Ansuchens durch das Bundesdenkmalamt bekommen Sie einen konkreten Fördervertrag zugeschickt. Dieser ist dann unterschrieben an das Bundesdenkmalamt zu retournieren.

Förderabrechnung

Über die Verwendung der Fördermittel ist ein finanzieller Nachweis (zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen. Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit geförderten Leistungen zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen.

Der Förderabrechnung ist grundsätzlich auch ein Tätigkeitsnachweis (Sachbericht, Projektbericht, Restaurierbericht etc.) beizulegen.

Für die Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung Ihrer Förderung steht das elektronische Formular zur Förderabrechnung zur Verfügung.

Bitte halten Sie folgende Daten und Unterlagen zur Förderabrechnung bereit:

  • AFS-Nummer Ihres Förderansuchens
  • Höhe der gewährten Förderung
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (elektronisch)

Nach Eingabe der AFS-Nummer im Abrechnungsformular, erhalten Sie eine Transaktionsnummer (TAN). Die TAN ist ein Einmalkennwort und wird an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Hinweis: Für Ansuchen die vor dem 1. Juni 2021 gestellt wurden, ist das PDF-Formular Zahlungsmäßiger Nachweis zur Förderabrechnung zu verwenden.

Weiterführende Informationen

Was wird gefördert?

Das Bundesdenkmalamt kann Förderungen für Restaurierungsarbeiten, denkmalspezifische Maßnahmen, Voruntersuchungen sowie für Arbeiten und Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege gewähren. Denkmaleigentümer:innen werden von unseren Fachleuten  jederzeit kostenlos und unabhängig beraten, was bei Sanierungen zusätzlich Kosten sparen kann.

Rechtliche Grundlage: Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln und die Sonderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz.

Wer wird gefördert?

Als Förderungswerber:innen kommen natürliche oder juristische Personen in Frage, die die förderungswürdige Leistung wirtschaftlich tragen. Das sind insbesondere:

  • Eigentümer:innen von Denkmalen;
  • rechtlich übergeordnete Einrichtungen der Eigentümer:innen;
  • Personen, die die Leistung rechtmäßig durchführen lassen;
  • Personen, die sonstige Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes erbringen.

Rechtliche Grundlage: Sonderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz.

Wie wird um Förderung angesucht?

Sie können Ihr Föderansuchen einfach und direkt mit dem elektronischen Förderformular an das Bundesdenkmalamt übermitteln, dazu ist kein Ausdruck und auch keine händische Unterschrift notwendig.

Beachten Sie die Möglichkeit des Zwischenspeicherns.

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und das Formular abgesandt haben, wird die Fördermöglichkeit durch das Bundesdenkmalamt geprüft.

Nach erfolgter, positiver Prüfung sendet Ihnen das Bundesdenkmalamt einen konkreten Fördervertrag zu.