Verordnungen gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz

Hier finden Sie die Verordnungen des Bundesdenkmalamtes gemäß § 2a DMSG BGBl. I Nr. 170/1999. Die Verordnungen sind nach Bundesländern sortiert und umfassen jeweils einen Bezirk. Zusätzlich finden Sie am Ende zwei Nachtragsverordnungen, die die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien betreffen.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um KEINE Liste aller Denkmale in Österreich!