Denkmalliste

Das Bundesdenkmalamt ist gesetzlich verpflichtet (§ 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz), eine Liste aller unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Objekte zu veröffentlichen. Die Liste wird jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres aktualisiert. Der Stichtag, an dem die Listen erstellt wurden, ist in der Kopfzeile der PDF-Datei angeführt und gilt analog auch für die Listen im CSV-Format.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist!

Die Denkmalliste ist nach Bundesländern unterteilt, innerhalb der Bundesländer sind sie nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden alphabetisch nach Adressen beziehungsweise Katastralgemeindenummern sortiert. Die Listen werden in den Formaten pdf und csv zum Download zur Verfügung gestellt. Beide Formate lassen sich mit der Suchfunktion durchsuchen.