Wohnhausanlage Sintstraße 3-37 in Linz (Oberösterreich)
Die Arbeiterhäuserkolonie an der Sintstraße wurde 1927 von Stadtbaudirektor Curt Kühne auf dem Gelände eines Bauerngutes im Auftrag der Stadt Linz errichtet. 18 freistehende Einzelhäuser wurden in aufgelockerter Anordnung um einen gemeinschaftlichen Anger errichtet. Kühne griff damit die Idee der internationalen Gartenstadt-Bewegung auf, die zu einer Reform des städtischen Wohnungsbaus beitragen sollte. Durch die Anordnung der Häuser entstanden helle, hygienische und gut belüftbare Wohnungen.
Die unter den strengsten Auflagen der Sparsamkeit gleichförmig errichteten Häuser wurden bis ins Detail durchdacht gestaltet. Laut Gemeinderat waren „je 8 Wohnparteien in einem einstöckigen Haus unterzubringen, in Räumen, die nur […] aus Wohnküche und Zimmer mit zusammen 24 Quadratmetern“ bestehen sollen. Die Wasserzapfstellen und die Toiletten befanden sich außerhalb der Wohnungen. Auch bei den Materialien musste gespart werden; die Wohnungen sind nur durch Leichtbauwände aus Ascheziegeln und einfache Holzbalkendecken voneinander getrennt.
Die Arbeiterkolonie ist in ihrer zeittypischen Architektur und der Vollständigkeit der Anlage unverändert erhalten geblieben. Sie ist ein bedeutendes und rares sozialgeschichtliches Zeugnis der Anfänge des kommunalen Wohnbaus in Linz und steht daher als Anlage unter Denkmalschutz.
In der einfachen, sehr sparsamen Gestaltung der Anlage liegt jedoch auch die Herausforderung für ihre Restaurierung. Wie die Wohnhausanlage nun einerseits fachgerecht restauriert, andererseits an heutige Erfordernisse angepasst werden kann, ist derzeit Gegenstand der Überlegungen. Das Bundesdenkmalamt ist mit dem Eigentümer wegen einer Projektentwicklung in Kontakt.
Für eine konkrete Entscheidung, die am Ende einer Projektentwicklung steht, bedarf es eines Veränderungsantrags nach §5 Denkmalschutzgesetz. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem Bundesdenkmalamt jedoch weder ein Antrag auf Veränderung des Denkmals, noch konkrete Pläne vor.