Villa Peham in Hinterstoder (Oberösterreich)
Nach Bekanntwerden der Zerstörung der Villa Peham hat das Bundesdenkmalamt am 23. März 2021 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Wiederherstellung des Gebäudes gestellt (gemäß § 36 Absatz 1, Denkmalschutzgesetz). Dieses Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft ist noch nicht abgeschlossen, eine endgültige Entscheidung somit noch ausständig.
Darüber hinaus brachte das Bundesdenkmalamt eine Strafanzeige (gemäß § 37 Absatz 1, Denkmalschutzgesetz) ein. Das Verfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Steyr wegen Verjährung eingestellt.