Die Denkmalschutzmedaille 2024

Bis 15. Juni 2024 können Vorschläge zur Verleihung der Denkmalschutzmedaille 2024 eingereicht werden.

Denkmalschutzmedaille 2024 - Einreichung

Die Denkmalschutzmedaille wird an Menschen, die sich durch ihren persönlichen Einsatz in besonderer Weise rund um Denkmalschutz und Denkmalpflege verdient gemacht haben, verliehen. Dieser Einsatz kann wissenschaftlicher, finanzieller, organisatorischer oder sonstiger Art sein. Die Verleihung erfolgt an einzelne oder in Initiativen und anderen Gruppen zusammengeschlossene Personen. Die Denkmalschutzmedaille wird nach Prüfung und Vorlage einer Auswahl der Projekte durch die Jury verliehen.

Das Jahresthema: HAND//WERK gedacht+gemacht

Im Jahr 2024 wird besonderes Augenmerk auf die Verbindung von traditionellem Handwerk und vorbildlicher Restaurierungen gelegt. Unter dem Motto HAND//WERK gedacht+gemacht sollen Handwerk und Restaurierung als Grundlagen nachhaltigen denkmalpflegerischen Denkens und Tuns hervorgehoben werden. Der Stellenwert des Handwerks soll aus den Perspektiven Regionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit präsentiert werden. Denn ohne die Qualifikation der Expertinnen und Experten aus den Bereichen Handwerk und Restaurierung würde die individuelle Baudenkmalpflege nicht funktionieren. Das Wissen zu traditionellen Handwerkstechniken und regionalen natürlichen Materialien wirkt sich positiv auf unseren Umgang mit Ressourcen aus, hält unsere Gebäude reparaturfähig und hilft aufgrund der Langlebigkeit auch Investitionskosten zu optimieren.

Denkmale verbinden Generationen und sind offen für neue Ideen. Der Einsatz für die Bewahrung des kulturellen Erbes durch eine nachhaltige, ressourcenschonende Nutzung und Sichtbarmachung ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Grundlage des Denkmalschutzes.

Die Vergabe der Denkmalschutzmedaille soll diese Botschaft transportieren, bekannte und weniger bekannte Denkmale aus unterschiedlichen Regionen und die Menschen dahinter vor den Vorhang holen.

Die Jury

Die Jury setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Christoph Bazil (Präsident des Bundesdenkmalamtes und Vorsitzender der Jury)

Martin Böhm (Präsident der Österreichischen Gesellschaft der Denkmalfreunde)

Lilli Hollein (Generaldirektorin und wissenschaftliche Geschäftsführerin MAK)

Elias Molitschnig (Leiter der Abteilung Architektur, Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport)

Eva Schlegel (Bildende Künstlerin)

Katja Sterflinger (Vorsitzende des Denkmalbeirates)

Petra Weiss (Fachdirektorin des Bundesdenkmalamtes)

Die beim Bundesdenkmalamt eingerichtete Jury kann in Absprache mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für die Verleihung der Medaille jährliche Themen setzen. Außerdem kann die Jury Auskunftspersonen beiziehen und Stellungnahmen der fachlich zuständigen Abteilungen und der Landeskonservatorate des Bundesdenkmalamtes einholen.

Wie kann man sich bewerben?

Für die Verleihung der Österreichischen Denkmalschutzmedaille muss man durch eine andere Person vorgeschlagen werden. Die Vorschläge können von jedermann:jederfrau und jeder Einrichtung oder Institution vorgelegt werden, die unter Verwendung des vorgesehenen Formulars einen vollständigen und begründeten Vorschlag erstellen wollen. Außerdem sind alle Abteilungen des Bundesdenkmalamtes eingeladen Vorschläge zu erstellen. Das Bundesdenkmalamt koordiniert alle Vorschläge und legt diese der Jury zur Prüfung vor.

Was sind die Voraussetzungen für einen Vorschlag?

  • Die Vorschläge sind mittels ausgefülltem Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024“ einzubringen.
  • Der Vorschlag passt unter das Jahresthema und bezieht sich auf Denkmale, die unter Schutz stehen.
  • Der Vorschlag bezieht sich auf Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und nachhaltigen Nutzung von Denkmalen, zur Vermittlung von Themen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, zur Bewahrung von geschützte Denkmale umgebenden Kulturlandschaften oder des traditionellen Handwerks.
  • Der Einsatz für die Anerkennung bezieht sich auf Maßnahmen zu Restaurierung von Objekten, die Vermittlung von Themen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege und auf das Engagement für die Erhaltung und Pflege von Bau- und Bodendenkmalen.
  • Die Maßnahmen sind abgeschlossen oder beziehen sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum und stehen in Einklang mit den Zielsetzungen des Denkmalschutzgesetzes und den Aufgaben des Bundesdenkmalamtes.

Wie werden die Vorschläge eingereicht?

Sie finden auf der Website des Bundesdenkmalamtes das Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024“ und das Informationsblatt „Information Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024“ zum Download.

Bitte lesen Sie das Informationsblatt „Information Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024“ sorgfältig durch und füllen Sie das Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2024“ vollständig aus und senden dieses zusammen mit fünf bis zehn aussagekräftigen Abbildungen an medaille@bda.gv.at

Die Einreichfrist zur Einbringung der Vorschläge endet am 15. Juni 2024.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingegangene Formulare inklusive mindestens fünf aussagekräftigen Abbildungen berücksichtigt werden.

Bitte achten Sie bei Einsendung der Abbildungen auf folgende Vorgaben:

  • Bitte senden Sie uns zu jedem Vorschlag fünf bis zehn digitale Bilddateien im Format JPG oder TIF und in ausreichender Qualität (300dpi, 13x18cm) und kopieren Sie die Bilder nicht in das Formular.
  • Bitte beschriften Sie die Bilddateien eindeutig und geben Sie den Namen der Fotografin oder des Fotografen und/ oder der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers an.

Mit der Einreichung der Abbildungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, des Bundesdenkmalamtes und auch zur Bewerbung durch Partner:inneninstitutionen verwendet werden dürfen. Liegen die Bildrechte nicht bei Ihnen, bitten wir Sie, das Einverständnis der Fotografin oder des Fotografen und/oder der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers schriftlich einzuholen und uns gemeinsam mit dem Vorschlag zuzusenden.

Wie erfährt man die Entscheidung?

Nach Einreichung der Vorschläge werden diese der Jury zur Prüfung vorgelegt und eine Auswahl getroffen. Den einreichenden Personen der ausgewählten Projekte wird die Entscheidung persönlich mitgeteilt. Es ist deshalb sehr wichtig, dass eine gültige Email-Adresse und/oder Telefonnummer zur Kontaktaufnahme bekanntgegeben wird. Die Entscheidung wird Ende September 2024 bekanntgegeben.

Wie erfolgt die Verleihung?

Die Verleihung der Medaille erfolgt im Rahmen einer Feier am 24. Oktober 2024.

Projektkoordination im Bundesdenkmalamt

Mag.a Christiane Beisl
Präsidium | Projektkoordination
+43 676 883 25 873
+43 1 53415 850 304
medaille@bda.gv.at

Bundesdenkmalamt, Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien

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