Bundesdenkmalamt prüft Terrassenhaussiedlung in Graz (Steiermark)
Die Terrassenhaussiedlung St. Peter in Graz ist ein herausragendes Beispiel für den Wohnungsbau der 1970er-Jahre in Österreich. Sie ist nahezu zur Gänze im Original erhalten und stellt in ihren Formen des „béton brut“ (ins Deutsche übersetzt mit „Brutalismus“) ein authentisches Zeugnis für die Baukultur der Nachkriegsmoderne dar
In Österreich ist die Architektur des Brutalismus eng mit dem Programm des Wohlfahrtsstaates der Nachkriegsjahrzehnte verbunden. Brutalismus versteht sich als Sinnbild für eine gebaute Demokratie und als eine Utopie des sozialen Miteinanders.
Ausführendes Architekturbüro der Siedlung war die „Werkgruppe Graz“, die von 1959 bis 1989 in Graz tätig war. Die Werkgruppe Graz analysierte die Herausforderungen ihrer Zeit und baute für die Zukunft. Ihr erster großer Auftrag war 1961 das Studentenhaus am Hafnerriegel in Graz.
Mit der Terrassenhaussiedlung, die 1965 geplant und zwischen 1972 und 1978 errichtet wurde, sorgte sie für Innovation im Österreichischen Wohnbau. Die Anlage ist strukturalistisch aufgebaut und nimmt Bedacht auf den aktiven sozialen Wohnzweck. Die Ausdrucksform der Nutzung spiegelt sich in der Gliederung wider. Das Planungskonzept ermöglichte den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer eine individuelle Gestaltungsfreiheit.
Das Unterschutzstellungskonzept des Bundesdenkmalamtes setzt einen Schwerpunkt bei der Unterschutzstellung von Bauten der Nachkriegsmoderne und zeitgenössischen Architektur. Das Bundesdenkmalamt hat nun ein Verfahren zur Unterschutzstellung der Terrassenhaussiedlung St. Peter eingeleitet und dazu eine Information an die Eigentümerinnen und Eigentümer versandt. Selbstverständlich ist geplant, das Vorhaben mit den Eigentümerinnen und Eigentümern auch im persönlichen Austausch zu besprechen.
Eine Informationsveranstaltung war aufgrund der bestehenden Pandemie bisher nicht möglich. Es wird daher ein adäquates Format für einen direkten Austausch geprüft und jedenfalls werden Sprechtage vor Ort – unter Einhaltung aller vorgegebenen Regeln – stattfinden. Erste Äußerungen zu dem Vorhaben einer Unterschutzstellung lässt die hohe Anerkennung und Wertschätzung der Terrassenhaussiedlung erkennen.