Bundesdenkmalamt prüft Ensembleschutz: Altstadt von Stein an der Donau (Niederösterreich)
Das Bundesdenkmalamt prüft die Unterschutzstellung der Altstadt von Stein als Ensemble und lud die Eigentümer:innen zur Informationsveranstaltung.
Stein an der Donau wurde 1144 erstmals als Stadt genannt. Stein liegt direkt an der Donau und war ein bedeutender Hafen und Umschlagplatz vom Fluss- zum Landverkehr und durch die vielen klösterlichen Besitzungen Zentrum des Weinbaus.
Die Stadt erlebte im 15. und 16. Jahrhundert seinen Höhepunkt als Handelsstadt. Die Altstadt ist durch eine fast lückenlos erhaltene Bausubstanz dieser Zeit wesentlich geprägt. In Stein findet man umfangreichen spätmittelalterlichen und renaissancezeitlichen Baubestand an Bürgerhäusern. Spätbarocke und josephinische Fassaden, vor allem im Bereich von Plätzen, zeugen vom Repräsentationsbedürfnis im 18. Jahrhundert. Die Landstraße bildet seit dem Mittelalter die Hauptachse der Stadt Stein, die Teil des UNESCO-Weltkulturerbes ist.
Das Bundesdenkmalamt hat nun aufgrund seiner Schwerpunktsetzung im Prüfprogramm ein Verfahren zur Unterschutzstellung der Altstadt von Stein an der Donau als Ensemble eingeleitet und dazu eine Information an die Eigentümerinnen gesendet. Geprüft werden die geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung der Altstadt von Stein als Ensemble.
Seit 1978 gibt es die gesetzliche Möglichkeit der Unterschutzstellung von Ensembles. Ensembles sind Gruppen von unbeweglichen Gegenständen und Sammlungen von beweglichen Gegenständen, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Zusammenhanges einschließlich ihrer Lage ein Ganzes bilden und deren Erhaltung aufgrund dieses Zusammenhanges als Einheit im öffentlichen Interesse liegt.
Am 13. September 2021 fand für alle Eigentümer:innen eine Informationsveranstaltung zur Prüfung der Unterschutzstellung im Rathaus Stein mit Vertreter:innen der Stadtregierung, des Landes Niederösterreich und des Bundesdenkmalamtes statt, um mit den Eigentümer:innen in einen Dialog zu treten.
Das Interesse bei dieser Veranstaltung war sehr groß und der Austausch und die anschließende Diskussion mit den Eigentümer:innen durchwegs positiv. Die Veranstaltung wurde zusätzlich online-übertragen.
In einem weiteren Schritt finden im September und Oktober 2021 die Besichtigungen der Amtssachverständigen vor Ort statt. Das Bundesdenkmalamt steht auch danach als Partner in der Baudenkmalpflege für eine gemeinsame Lösungsfindung zur Seite.