Das Gericht hat den Denkmalschutz der Grazer Terrassenhaussiedlung bestätigt
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Die Terrassenhaussiedlung im Grazer Stadtbezirk Sankt Peter ist ein herausragendes Beispiel für den Wohnungsbau der Nachkriegsmoderne und die Architektur des Brutalismus in Österreich.
Ausführendes Architekturbüro der Siedlung war die „Werkgruppe Graz“, die von 1959 bis 1989 in Graz tätig war. Mit der Terrassenhaussiedlung, die 1965 geplant und zwischen 1972 und 1978 errichtet wurde, sorgte sie für Innovation im Österreichischen Wohnbau. Die Anlage ist strukturalistisch aufgebaut und nimmt Bedacht auf den aktiven sozialen Wohnzweck. Die Ausdrucksform der Nutzung spiegelt sich in der Gliederung wider. Das Planungskonzept ermöglichte den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer eine individuelle Gestaltungsfreiheit. Die Terrassenhaussiedlung ist nahezu zur Gänze im Original erhalten.
Das Bundesdenkmalamt hat aufgrund dieser Bedeutung der Terrassenhaussiedlung das Verfahren im Jahr 2021 eingeleitet und nach Durchführung eines umfangreichen Verfahrens mit mehreren hundert Eigentümerinnen und Eigentümern im März 2023 mit Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. Mit Entscheidung vom April 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht die gegen diesen Bescheid eingebrachten sechs Beschwerden abgewiesen und den vom Bundesdenkmalamt festgestellten Denkmalschutz bestätigt.
Denkmalschutz bedeutet nicht, dass keine Veränderungen am Denkmal mehr möglich sind. Das Denkmalschutzgesetz sieht in §§ 4 und 5 vor, dass bei beabsichtigten Veränderungen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Denkmals in Substanz und Erscheinung und den Interessen der Eigentümer:innen abzuwägen ist.
Das Bundesdenkmalamt hat sich bereits parallel zum Unterschutzstellungsverfahren nicht zuletzt im Hinblick auf die große Anzahl von Bewohner:innen auf zukünftige Veränderungen detailliert mit dem Thema einer möglichen denkmalfachlichen Erhaltung der Terrassenhaussiedlung auseinandergesetzt und unter Einbindung der Interessensgemeinschaft Terrassenhaussiedlung (IG-THS), der selbst im Unterschutzstellungsverfahren keine Parteistellung zukommt – ein „Entwicklungskonzept Denkmalpflegeplan“ ausgearbeitet.
Das Entwicklungskonzept Denkmalpflegeplan beschreibt denkmalfachliche Zielsetzungen und stellt eine Orientierung für denkmalgerechte Sanierungs-, Instandsetzung- und Weiterentwicklungsmaßnahmen dar. Mit dem Bestreben die Terrassenhaussiedlung in ihrer Substanz und ihrem authentischen Erscheinungsbild zu erhalten, unterstützt dieser bei der Planung und der denkmalgerechten Umsetzung individueller Anforderungen der Eigentümer:innen und Bewohner:innen. Ein Denkmalpflegeplan gibt dem denkmalpflegerischen Handeln eine feste Struktur und zielt organisatorisch auf die Zusammenarbeit aller an der Erhaltung des Denkmals Beteiligten ab.
Wie in allem ist für die erfolgreiche, in die Zukunft gerichtete Erhaltung eines Denkmals der Dialog mit allen Beteiligten wesentlich.