BMKÖS schickt Novelle des Denkmalschutzgesetzes in Begutachtung
Am 16. November 2023, rund 100 Jahre nach Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923, wurde eine Novelle dieses Gesetzes in eine sechswöchige Begutachtung geschickt.
Ich freue mich, dass die Novelle des Denkmalschutzgesetzes wichtige aktuelle Fragen und Themen aufgreift, damit wir unser gemeinsames kulturelles Erbe nachhaltig für die Zukunft absichern können. Insbesondere dem bewussten Verfall historischer Bausubstanz kann das Bundesdenkmalamt nun gestärkt entgegentreten, eine zentrale Koordination in Fragen des Welterbes sowie eine Beschleunigung im Unterschutzstellungsverfahren - bei voller Wahrung der Rechte der Betroffenen – gehören zu den zentralen Anliegen der Novelle. Besonders freue ich mich über die Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer durch die deutliche Erhöhung unseres Förderbudgets sowie durch eine Klarstellung hinsichtlich bestimmter Haftungsfragen.
Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamtes