Evaluierung der Veränderungen am Baudenkmal

Bescheide gemäß §5 DMSG

Grafik: Evaluierung der Bescheide gemäß §5 Denkmalschutzgesetz für die Jahre 2020 bis 2023
Evaluierung der Bescheide zu Veränderungen an Baudenkmalen (gemäß §5 DMSG)
 

Das Bundesdenkmalamt bewilligt jährlich ca. 2.500 Veränderungen am Baudenkmal gemäß §5 DMSG. Das Spektrum der Vorhaben reicht von einer Vielzahl an Maßnahmen zur Restaurierung und Instandhaltung über die Modernisierung von Bauteilen und technischer Infrastruktur bis hin zu umfassenden Sanierungen und Planungen neuer bzw. erweiterter Nutzungen. Seit über zehn Jahren wertet das Bundesdenkmalamt die jährlich erlassenen Veränderungsbescheide auf ihre zahlenmäßigen und inhaltlichen Schwerpunkte hin aus. Die Ergebnisse der Evaluierung dienen der Übersicht zur aktuellen Veränderungspraxis am Baudenkmal, der bundesweiten Harmonisierung denkmalschutzrechtlicher Prozesse und der internen fachlichen Weiterbildung.

Grafik zur Evaluierung der Bescheide gemäß §5 Denkmalschutzgesetz - Fokusthemen
Fokusthemen zu den Bescheiden gemäß §5 DMSG

Zusätzlich zur Gesamtschau wurden in den letzten Jahren Fokusthemen definiert, die aufgrund ihrer Aktualität eine besondere Beobachtung notwendig machen. Dazu zählte von Beginn an die Steigerung der Energieeffizienz durch Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Gebäudetechnik. Obwohl dieses Thema schon lange sehr relevant für die Baudenkmalpflege war, hat es sich in den letzten zwei Jahren noch einmal deutlich intensiviert und die Anzahl der entsprechenden Maßnahmen verdoppelt. Die Fälle der Installation von Photovoltaikanlagen haben sich seitdem sogar verdreifacht. Zusätzlich erweitert sich der Handlungsbedarf zur Reduktion des Energieverbrauchs beständig. Zu den Forderungen nach Dämmung und Wärmeschutz tritt nun vermehrt auch das Erfordernis nach Kühlung und Hitzeschutz. 2023 stehen diese Maßnahmen insgesamt an erster Stelle der baulichen Veränderungen.

Mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft wurde die Verbesserung der Barrierefreiheit auch am Baudenkmal eine verbindliche Vorgabe. Die entsprechenden Umsetzungen sind seit vielen Jahren zahlenmäßig konstant hoch und nehmen 2023 die zweite Position bei den Veränderungen ein. Insgesamt zeigen die Projekte eine Tendenz zu komplexeren Entwürfen und spiegeln die Entwicklung denkmalgerechter Planungen wieder. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die optimale Positionierung von jährlich fast einhundert Aufzügen in bzw. an den Baudenkmalen.

Im Sinne der Optimierung von Planungen bzw. Methoden am Baudenkmal erfolgte 2023 außerdem die Auswertung von Konzepten zur statischen Ertüchtigung und Verbesserung des Brandschutzes, zur Erweiterung und Nachverdichtung durch Dach- und Kellerausbauten sowie zur Sicherung der jüngsten Baudenkmale durch Betonrestaurierungen. Das Bundesdenkmalamt überprüft damit auch seine fachlichen Standards auf einen zeitgemäßen Stand.