Neue Online-Formulare für Anträge gemäß § 5 DMSG und § 11 DMSG
Ab sofort können Sie Anträge gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz (Bewilligung einer Veränderung eines Denkmals) für Objekte in der Steiermark, in Vorarlberg und Wien und Anträge gemäß § 11 Denkmalschutzgesetz (Grabungs- bzw. Prospektionsbewilligung) für ganz Österreich auch gänzlich digital einbringen.
Im Zuge der Erweiterung des digitalen Angebots des Bundesdenkmalamtes und mit dem Bestreben, Anträge möglichst benutzerfreundlich zu gestalten, stehen nun zwei Antragsformulare des Bundesdenkmalamtes als Online-Formulare zur Verfügung:
das Formular für den Antrag auf Bewilligung einer Veränderung eines Denkmals gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz
und das Formular für den Antrag auf Grabungs- bzw. Prospektionsbewilligung gemäß § 11 Denkmalschutzgesetz
Die Online-Formulare ermöglichen es, Anträge vollständig digital einzureichen: Alle beizulegenden Unterlagen können direkt im Formular hochgeladen werden, die Signatur erfolgt mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte.
Das Online-Formular für den Antrag auf Grabungs- bzw. Prospektionsbewilligung § 11 Denkmalschutzgesetz für Anträge an die Abteilung für Archäologie kann ab sofort und ohne Einschränkungen genutzt werden.
Das Online-Formular für den Antrag auf Bewilligung einer Veränderung eines Denkmals gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz steht Ihnen vorerst nur für Anträge an die Landeskonservatorate für Steiermark, Vorarlberg und Wien zur Verfügung. Wir informieren darüber, sobald das Online-Formular für ganz Österreich genutzt werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass die beiden Online-Formulare eine Erweiterung unseres Angebots darstellen. Eine verpflichtende Verwendung der Formulare besteht nicht, sie ermöglichen jedoch eine effizientere Bearbeitung Ihres Antrags.