Sanierungsscheck 2021
Für einen Antrag im Rahmen der "Sanierungsoffensive 2021" benötigen DenkmaleigentümerInnen eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsscheck 2021“). Bitte beachten Sie Folgendes:
- Thermische Optimierungen sind vom Bundesdenkmalamt zu bewilligen. Vor einer Planung sind die Möglichkeiten für thermische Maßnahmen mit der für Ihr Objekt zuständigen Bundesländer-Abteilung abzuklären.
- Die geplanten Veränderungen werden mit einem Bewilligungsbescheid des Bundesdenkmalamtes genehmigt.
- Sie erhalten dann das Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsscheck 2021“.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der Förderstelle:
T: +43 1 31631 DW 264 oder Sanierung@kommunalkredit.at
Hinweis
Förderungen des Sanierungsschecks und Subventionen durch das Bundesdenkmalamt dürfen NICHT die gleichen Maßnahmen betreffen.
Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsscheck 2021“ auszustellen durch BDA
Anträge unter https://www.umweltfoerderung.at